Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der Giel  Frankfurt GmbH. Daneben gelten für einzelne Aufträge und Leistungen gegebenenfalls Sonderbedingungen, die Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; diese werden bei Erteilung eines Auftrages mit dem Auftraggeber zusätzlich vereinbart.

2. Gestaltung der Werbung, Verantwortung

2.1. Nach Auftragserteilung wird in Abstimmung mit dem Kunden aus dem vom Kunden bereitgestellten oder dem beim Kunden aufgezeichneten Material nach der Werbekonzeption der Giel Frankfurt GmbH die Werbung gestaltet. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung der Werbung verpflichtet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung seiner werkvertraglichen Leistungen dritte Personen oder Unternehmen zu beauftragen.

2.2. Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Werbung. Die Giel Frankfurt GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Werbung Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller Rechte der in der Werbung gezeigten Gegenstände, Bilder, Texte, evtl. enthaltener Wort- und Bildmarken, sowie evtl. zu hörender Tonfolgen ist und dass ihm das Einverständnis der abgebildeten Personen vorliegt. Von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

3. Rechte an der Werbung, Buchung von Werbung

3.1. Der Kunde erkennt an, dass der erteilte Auftrag nach einem von der Giel Frankfurt GmbH entwickelten Konzept ausgeführt wird. Alle Rechte an diesem Werbekonzept, die Rechte an der ActivePage und an jeder weiteren für den Kunden entworfenen Werbung, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte, stehen ausschließlich der Giel Frankfurt GmbH zu. Die Giel Frankfurt GmbH räumt dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht gemäß § 31 II UrhG ein.

3.2. Sollte aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Veröffentlichung in einem Medium nicht möglich sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Werbung in einem gleichwertigen Medium zu veröffentlichen.

4. Bindung an Auftrag

Der vom Auftraggeber erteilte Auftrag ist grundsätzlich bindend und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nicht nach §§ 312, 355 BGB widerruflich. Bei einer Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Werklohns abzüglich der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen gemäß § 649 S. 2 BGB verpflichtet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Werbung nicht erscheinen lassen möchte oder wenn die Werbung mangels rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers bei der Produktion und Abstimmung nicht erstellt oder veröffentlicht werden kann.

5. Zahlungen

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen des Auftraggebers nach Rechnungserstellung zu leisten. Die Zahlung wird durch Abbuchung erfolgen, sofern eine Abbuchungserlaubnis des Auftraggebers vorliegt. Bei Zahlungsverzug wird die Ausführung des Auftrags und weiterer Aufträge vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht. Auch behält sich die Giel Frankfurt GmbH vor, die Bonität des Auftraggebers in Bezug auf den Auftragswert durch Wirtschaftsauskunfteien zu prüfen und abhängig vom Prüfergebnis, die Ausführung von Aufträgen und Leistungen bis zum Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge zu verweigern.

6. Leistungsbezogene Bedingungen

6.1. Filmproduktion, TV

6.1.1 Die Filme bestehen aus Bild und Ton. Die Aufnahmen werden von einem Regisseur mit Kameraausrüstung durchgeführt. Das Storyboard ist ein von der Produktion/Regisseur erstelltes Ablaufkonzept. Graphische Elemente und Überblendungen können mit der Produktion vereinbart werden. Aufteilung, Anordnung und Platzierung im Internet oder bei Ausstrahlung im TV erfolgen im Interesse eines optisch-ästhetischen Gesamterscheinungsbildes. Die Giel Frankfurt GmbH wird berechtigte Belange des Kunden berücksichtigen.

6.1.2. Der zeitliche Rahmen und der Umfang von Änderungen und Ergänzungen der Filme auf Veranlassung des Kunden müssen vom Zeit- und Kostenrahmen angemessen sein. Änderungen, welche die Angemessenheit überschreiten, werden kostenpflichtig abgerechnet. Sollte es zu einer kostenpflichtigen Änderung oder Ergänzung kommen, wird dies dem Auftraggeber vor der Bearbeitung mitgeteilt.

6.2. Homepage, ActivePage

6.2.1 Änderungen und Ergänzungen der ActivePage auf Veranlassung des Kunden sind grundsätzlich möglich. Bei Auftragserteilung wird mit dem Auftraggeber vereinbart, ob diese Änderungen kostenfrei oder kostenpflichtig sind. Der zeitliche Rahmen und der Umfang der Änderungen und Ergänzungen müssen angemessen sein. Änderungen, welche die Angemessenheit überschreiten, werden grundsätzlich kostenpflichtig abgerechnet. In diesem Fall gilt ein Stundenlohn in Höhe von € 75,– netto als vereinbart. Sollte es zu einer kostenpflichtigen Bearbeitung kommen, wird dies dem Auftraggeber vor der Bearbeitung mitgeteilt.

6.2.2 Soweit nicht anders bei Auftragserteilung vereinbart, verlängert sich der Vertrag der ActivePage-Pflege jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, höchstens jedoch 12 Monate, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Kündigungen bedürfen dabei der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

6.2.3 Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen eines anderen Providers. Sie wird dem Auftraggeber auf Verlangen jedoch etwaige Ansprüche gegen den Provider abtreten. Ausfallzeiten von 2% pro Monat sind statthaft und berechtigen nicht zur Minderung.

6.2.4. Dem Auftraggeber werden bis höchstens 2 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Homepagedaten kostenfrei bereitgestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers.

6.3. Webhosting

6.3.1. Die Giel Frankfurt GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Giel Frankfurt GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Die Giel Frankfurt GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

6.3.2 Sofern der Auftraggeber noch keine eigene Domain registriert hat, kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer die gewünschte Domain beantragen soll. Diese Domain wird auf den Namen des Auftragnehmers eingetragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Laufzeit des Vertrages diesen Domainnamen
im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen. Der Auftragnehmer hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.

6.3.3. Der Auftraggeber garantiert, dass mit der für ihn beantragten Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Auftraggeber oder mit Billigung des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber die Giel Frankfurt GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

6.3.4. Die Giel Frankfurt GmbH ist berechtigt, die Domain des Auftraggebers nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Auftraggebers aus der Registrierung.

6.3.5. Werden von Dritten gegenüber der Giel Frankfurt GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist die Giel Frankfurt GmbH berechtigt, die Domain des Auftraggebers unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Auftraggebers zu sperren.

6.3.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming"). Verletzt der Auftraggeber die vorgenannte Pflicht, so ist die Giel Frankfurt GmbH berechtigt die Leistung zu sperren. Der Auftraggeber ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme.

6.3.7. Der Vertrag über das Hosting verlängert sich jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, höchstens jedoch 12 Monate, sofern dies nicht anders bei Auftragserteilung vereinbart wurde oder das Hosting kein Bestandteil eines Auftrages über eine ActivePage ist und solange der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Kündigungen bedürfen dabei der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Giel Frankfurt GmbH dem Auftraggeber aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2. In jedem Fall der Haftung der Giel Frankfurt GmbH, auch im nicht-kaufmännischen Verkehr, ist die Haftung beschränkt auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln in jedem Fall beschränkt auf den Nettopreis für den betreffenden Auftrag.

7.3. Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Veröffentlichungsmedien, z. B. Sender. Sie wird dem Kunden auf Verlangen jedoch etwaige Ansprüche gegen das Veröffentlichungsmedium abtreten.

8. Geheimhaltung

Die Giel Frankfurt GmbH verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Kunden geheim zuhalten.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie in Textform oder in Schriftform erfolgen. Das Textform- bzw. Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

9.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

9.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des §1 des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Bei Nichtkaufleuten ist Frankfurt am Main Gerichtsstand, wenn der Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.

Stand: Februar 2019

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